Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter

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Aus Rundschau vom 08.08.2012, 20:57 Uhr

Ohnmacht der Gläubiger

Ein Berner Geschäftsmann lieh einem Freund rund 8000 Franken für eine Woche. Auf die schriftlich vereinbarte Rückzahlung wartet er vergeblich. Mittlerweile weiss er auch weshalb: Sein Freund, eine bekannte Schweizer Persönlichkeit, erschlich sich mit diesem Trick rund zwei Millionen Franken. Doch das Strafrecht sieht darin keinen Betrug. Das will nun eine parlamentarische Initiative ändern.