Aus Rundschau vom 08.08.2012, 20:57 Uhr
Ohnmacht der Gläubiger
Ein Berner Geschäftsmann lieh einem Freund rund 8000 Franken für eine Woche. Auf die schriftlich vereinbarte Rückzahlung wartet er vergeblich. Mittlerweile weiss er auch weshalb: Sein Freund, eine bekannte Schweizer Persönlichkeit, erschlich sich mit diesem Trick rund zwei Millionen Franken. Doch das Strafrecht sieht darin keinen Betrug. Das will nun eine parlamentarische Initiative ändern.
Ohnmacht der Gläubiger
Ein Berner Geschäftsmann lieh einem Freund rund 8000 Franken für eine Woche. Auf die schriftlich vereinbarte Rückzahlung wartet er vergeblich. Mittlerweile weiss er auch weshalb: Sein Freund, eine bekannte Schweizer Persönlichkeit, erschlich sich mit diesem Trick rund zwei Millionen Franken. Doch das Strafrecht sieht darin keinen Betrug. Das will nun eine parlamentarische Initiative ändern.