Neuigkeiten
Aktualisierung vom 25. Juli 2024
Wie der Tagesanzeiger in seiner Ausgabe vom 24. Juli berichtet hat, ist Franz Zölch seit Montag, 22. Juli in der Strafvollzugsanstalt Witzwil in Haft. Das sind mehr als 12.5 Jahre nach Eingang der ersten Strafanzeige wegen Betrugs durch eine Hotelière aus Grindelwald, 8 Jahre nach der Einreichung weiterer Anzeigen wegen Betrugs, die dann - neben anderen Delikten - 2022 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von rund viereinhalb Jahren gegen Zölch geführt haben. Den Antritt dieser Strafe hat Zölch noch mehr als zwei weitere Jahre hinauszögern können.
Aktualisierung vom 17. Juli 2024
Aktualisierung vom 8. Juli 2024 (präzisiert am 07.7.2024)
Aktuell wird Zölch von der Eidgenossenschaft über CHF 26‘543.-- betrieben.
Aktualisierung vom 15. Juni 2024
Wie die Medien gestern berichtet haben, hat nun auch das Bundesgericht Franz Zölchs Beschwerde gegen den Haftantritt abgewiesen. Der SRF Beitrag von Schweiz aktuell ist unter https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/schweiz-aktuell-vom-14-06-2024?urn=urn:srf:video:26fcc54d-7412-4c03-9dff-81ab261f7fe6
verfügbar, jene des Regionaljournals Bern, Freiburg, Wallis unter https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/vor-bundesgericht-abgeblitzt-franz-a-zoelch-muss-ins-gefaengnis?id=12607748#autoplay
sowie https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-bern-freiburg-wallis/prediger-abu-ramadan-muss-die-schweiz-doch-nicht-verlassen?id=12607871
Berichtet haben ebenfalls die Bernerzeitung und Der Bund in ihren Ausgaben vom 14. Juni.
Aktualisierung vom 6. Juni 2024
Antwortschreiben der Justizkommission des Kantons Bern
Am 17. Mai hat die Justizkommission (JuKo) des Kantons Bern das Schreiben der IGZG vom 8. Februar, in dem diese eine PUK zum Fall Zölch angeregt hat, unter anderem wie folgt beantwortet:
Ihr seien keine systematischen Verfehlungen von Berner Behörden bekannt, zudem habe man schon im Schreiben vom 6. Mai 2020 begründet, dass keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen gerechtfertigt seien. Zudem hätte das für eine Stellungnahme kontaktierte Obergericht festgehalten, die Behandlung von Zölchs Beschwerde gegen seinen Haftantritt hätte rund 8 Monate gedauert, was im Durchschnitt der Verfahren läge und es also keine Auffälligkeiten geben würde, dass der Fall liegengelassen worden wäre.
Dazu ist Folgendes zu bemerken: Erstens dauerte das Verfahren nicht „rund 8 Monate“, sondern rund 9 Monate (Eingang am 17. Mai 2023, Urteil am 11. Februar 2024). Zweitens beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer der Strafkammern (gemäss Tätigkeitsbericht 2022) 191 Tage, also eben so wenig „rund 8 Monate“, sondern 6 Monate und 11 Tage. Mit der Verfahrensdauer von fast 9 Monaten lag das Obergericht damit massiv über dem Durchschnitt. Hätte die Justizkommission selber nachgerechnet, hätte ihr diese Zahlenschummelei des Obergerichts auffallen müssen. Und hätte die JuKo das betreffende Urteil des Obergerichts vom 12.2.2024studiert, hätte ihr ebenso auffällen müssen, dass den beiden Vorinstanzen zur Beurteilung desselben Sachverhalts 4 Monate (Amt für Justizvollzug) resp. 3 Monate (Sicherheitsdirektion) gereicht haben.
Mit anderen Worten: Dass das Obergericht fast 9 Monate brauchte, um eine Beschwerde abzuweisen, die zuvor innert wesentlich kürzerer Fristen von zwei Vorinstanzen abgewiesen worden ist, die Tatsache, dass die Verfahrensdauer massiv über dem Durchschnitt lag und letztlich die Tatsache, dass das Obergericht nun in seiner Stellungnahme die JuKO auch noch faktenwidrig informiert hat, sollte die JuKo nun endgültig wachrütteln, die zahlreichen Hinweise der IGZG auf die Dysfunktionalität diverser Berner Behördenstellen im Fall Franz Zölch untersuchen zu lassen.
Die von der IGZG dokumentierten Verfehlungen betreffen neben dem Berner Obergericht auch die Betreibungsämter Bern Mittelland (in Ostermundigen) und Oberland West (in Thun), die Staatsanwaltschaft Oberland sowie die Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Betreibungsverfahren gegen Franz Zölch
Ein Gläubiger der IGZG hat im Januar 2023 den Schulder Franz Zölch erneut betrieben. Obwohl Zölch nach wie vor in seinem Luxusappartment in Hilterfingen wohnt, angeblich nur die AHV-Rente zum Leben hat und noch von seiner Schwester ein bisschen unterstützt wird, hat das Betreibungsamt Thun diese unsägliche Situation ein weiteres Mal zugunsten des Betrügers Zölch durchgehen lassen, den Gläubiger mit einem Verlustschein abgespeist und ihn die Kosten für das Verfahren zahlen lassen. Trotz entsprechender Hinweise hat sich das Amt beim Weberverlag in Thun nicht nach allfälligen Zahlungen oder Realleistungen an Franz Zölch erkundigt. Die Reaktivierung der Betreibung anfangs 2024 endete erneut mit der Ausstellung eines Verlustscheins. Es ist insbesondere nicht nachvollziehbar, weshalb das Betreibungsamt Thun den Betrüger Zölch weiterhin in seiner Luxuswohnung logieren lässt, obwohl es im SRF-Beitrag vom 15. Februar erklärt hat: „Die Dienststelle hat sehr wohl festgestellt, dass die Zahlen, so wie sie der Schuldner geliefert hat, nicht aufgehen können und konkrete Ergänzungsfragen gestellt.“
Aktualisierung vom 22. April 2024
Wie die Bernerzeitung und der Bund kürzlich berichtet haben, bemüht Franz Zölch nun auch noch das Bundesgericht, um seinen Gefängnisaufenthalt möglichst lange herauszögern zu können. In Dutzenden von Kommentaren haben sich Leserinnen und Leser aus dem Raum Bern zum Beispiel gefragt, wer eigentlich Zölchs Anwalt bezahlt, da er angeblich nur von einer AHV-Rente lebt. Andere haben Verständnis dafür geäussert, dass man angesichts dieser mutmasslichen Sonderbehandlung von Zölch das Vertrauen in Staat und Behörden verliert. Die IGZG ist optimistisch, dass die Lausanner Richter - in genügender Distanz zu Bern - diesem Trauerspiel demnächst ein Ende setzen und auch Zölchs letzte Beschwerde abweisen werden.
Aktualisierung vom 15. Februar 2024
Die IGZG hat am 14. Februar 2024 an fünf Standorten im Raum Thun und Bern mit einer Mahnwache auf den Fall Zölch aufmerksam gemacht: An Zölchs Wohnort in Hilterfingen, vor dem Betreibungsamt Thun, vor dem Weberverlag in Thun, vor dem Berner Rathaus sowie vor dem Berner Obergericht.
Anlass für die Mahnwachen war der Umstand, dass der Serienbetrüger und Millionenschuldner Franz Zölch auch fast zwei Jahre nach dem durch das Berner Obergericht erfolgten Schuldspruch weiterhin auf freiem Fuss ist und als Schuldner über seinen Verhältnissen lebt. Grund dafür ist unter anderem, dass dem Berner Obergericht ein halbes Jahr offenbar nicht ausreichten, um jene Beschwerde von Zölch (seinen Haftantritt betreffend) zu behandeln, die zuvor bereits zwei Instanzen zügig abgewiesen haben.
4 Stunden nach Abschluss der Mahnwachaktion meldete das Berner Obergericht, das Verfahren sei nun abgeschlossen, wie SRF in Schweiz aktuell vom 15.2. berichtet: https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/betrugsopfer-im-fall-franz-a--zoelch-halten-mahnwache?urn=urn:srf:video:8c567cfd-f3db-4dac-a303-e4f3a2833e90
Aktualisierung vom 17. Juli 2023
Franz Zölch hat seine Gefängnisstrafe auch mehr als 15 Monate nach Urteilsverkündung noch immer nicht angetreten, sondern reizt nun mit Verweis auf seinen Gesundheitszustand den Instanzenweg aus, wie die Sonntagszeitung am 9. Juli berichtete. Der Ball liegt aktuell beim Berner Obergericht.
Die IGZG dokumentiert in diesen Tagen diverse kantonale sowie eine eidgenössische Aufsichtsinstanz über das Wirken des Weberverlags im Fall Zölch.
Aktualisierung vom 5. März 2023
Heute vor mehr als einem Jahr wurde das Urteil gegen den Serienbetrüger Franz Zölch verkündet: Viereinhalb Jahre Gefängnis unbedingt. Wie die Sonntagszeitung heute berichtet, hat Zölch jedoch seine Haftstrafe noch immer nicht angetreten, sondern mit einer Beschwerde gegen die Ablehnung seines Haftverschiebungsgesuches eine weitere Verzögerung seines Gefängnisaufenthalts erreicht. Ob Zölch im Hintergrund weiterhin für den Thuner Weberverlag arbeitet und ihm das Ehepaar Annette und Theodor Weber nach wie vor sein tolles Apartment in Hilterfingen mit Blick auf den Thunersee sowie ein Auto finanzieren, ist der IGZG nicht bekannt. Entsprechende Hinweise von Mitarbeitenden des Verlags oder von Autoren – auch in anonymisierter Form – nimmt die IGZG gerne entgegen. Der IGZG bekannt ist hingegen, dass Zölch trotz seinem Lebensstil weit über dem Existenzminimum seinen Gläubigerinnen und Gläubigern weiterhin kein Geld zurückbezahlt.
Aktualisierung vom 12. Juni 2022
Der Weberverlag hat am 28. Mai der IGZG per Mail eine superprovisorische Verfügung auf Löschung eines ihm nicht genehmen Satzes des untenstehenden Eintrags vom 22. Mai angedroht. Nachdem die IGZG diese Löschung abgelehnt hat, da der entsprechende Eintrag auf Fakten beruht, hat der Weberverlag via seinen Anwalt Druck auf unseren Websitenbetreiber ausgeübt. Dieser hat in der Folge von der IGZG verlangt, im betreffenden Satz das Wort „möglicherweise“ einzufügen, andernfalls müsste die Seite zu einem anderen Anbieter migrieren. Die Begründung des Anwalts des Weberverlags für diesen Änderungsantrag lautete, der Weberverlag hätte KEINE Verbindung zum Straftäter Franz Zölch, entsprechende Hinweise auf der Homepage der IGZG seien unwahr. Die IGZG erinnert an dieser Stelle daran, dass der Verwaltungsratspräsident des Weberverlags, Theodor Weber, vor 4 Monaten in der Zeitschrift „Beobachter“ die Zusammenarbeit zwischen seinem Verlag und dem Betrüger Franz Zölch bestätigt hat.
Aktualisierung vom 22. Mai 2022
Wie die Sonntagszeitung in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, hat Franz Zölch das obergerichtliche Urteil akzeptiert und verzichtet auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Sein Anwalt schliesst jedoch nicht aus, dass Zölch aus gesundheitlichen Gründen versuchen wird, die Haft nicht antreten zu müssen.
Damit ist zumindest einmal dieses strafrechtliche Verfahren im Fall Zölch abgeschlossen. Die Berner Justiz hat bewiesen, dass sie auch einen Franz A. Zölch nach seinen Taten und nicht nach seinem ehemaligen Status aburteilen kann. Dafür ist die IGZG den involvierten StaatsanwältInnen und Richtern sehr dankbar. Auch wenn dieses Urteil primär den Täter bestraft, hat es eine mindestens so starke und breite Wirkung, was das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Berner Justiz betrifft.
Offen im Fall Franz Zölch ist nach wie vor die grosse Frage, wohin all diese Gelder geflossen sind, die Zölch in den vergangenen Jahren einerseits verdient und andererseits ertrogen hat. Ebenfalls geklärt werden muss noch die Frage der Mitverantwortung des Weberverlags, der Franz Zölch unter anderem möglicherweise ermöglicht hat, die bei ihm verdienten Hunderttausenden von Franken jahrelang an den Gläubigern vorbei zu schleusen.
Aktualisierung vom 13. April 2022
Die 65-seitige Urteilsbegründung des Berner Obergerichts ist am 4. April den Verfahrensbeteiligten übermittelt worden. Ob sich auch noch das Bundesgericht mit der causa Zölch befassen muss, wird anfangs Mai bekannt.
Das Urteil lautet: Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 5 Monaten unbedingt sowie Bezahlung der Verfahrenskosten von 38’392.—.
Nachstehend einige anonymisierte Auszüge aus der schriftlichen Urteilsbegründung:
S. 18: „Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass der Beschuldigte alle Darlehensgeber, welche er mit der angeblichen Forderung der X AG oder 9/11 geködert hat, schlicht und ergreifend angelogen hat. Nach Erhalt der jeweiligen Darlehen besänftigte der Beschuldigte die Darlehensgeber mit Geschick über Monate/Jahre, was von einer gewissen intellektuellen Fähigkeit zeugt.“
S. 51/52: „Der Beschuldigte liess jegliche Einsicht und Reue missen, wies trotz erheblicher Beweislast bis heute sämtliche Vorwürfe von sich und zeigte sich von der Misere seiner Opfer wenig beeindruckt. (…) Alles in allem ist von einer besonders hartnäckigen Uneinsichtigkeit auszugehen, der mit einer blossen Geldstrafe nicht mehr begegnet werden kann. Eine solche scheint zudem auch deshalb nicht zielführend, weil der Beschuldigte durch sein Verhalten bewiesen hat, dass ihn Zahlungsverpflichtungen kaum beeindrucken.“
S. 56: „Der Beschuldigte bestreitet bis heute die Begehung der Delikte, externalisiert jegliche Verantwortung und bagatellisiert das von ihm verwirklichte Unrecht sinngemäss auf „dumm gelaufen“. Bezeichnend ist in dieser Hinsicht, dass sich der Beschuldigte mit Händen und Füssen dagegen wehrte, an der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung erscheinen zu müssen, und dabei sogar seinen behandelnden Arzt, Dr. med. Y, anlog. (…) Der Beschuldigte schreckte nicht davor zurück, zusätzliches Leid zu verursachen, um einer Strafverfolgung zu entgehen.“
S. 58: Zur Frage der medialen Vorverurteilung, die die Vorinstanz erkannt haben wollte: „Dem kann nicht gefolgt werden. In sämtlichen Artikeln wird der Unschuldsvermutung Genüge getan und alle Angaben basieren auf aktenkundigen Tatsachen. (…) Dass Medien über jemanden berichten, der das Rampenlicht und die Öffentlichkeit dermassen gesucht hat, kann nicht überraschen.“
Aktualisierung vom 20. März 2022
Mit dem Urteil vom 2. März – 4 Jahre und 5 Monate Gefängnis unbedingt – hat das Berner Obergericht im Fall Zölch Klartext gesprochen: In seiner mündlichen Urteilsbegründung bezeichnete Gerichtspräsident Schmid Zölch einen Serienbetrüger, der „eiskalt und berechnend“ vorgegangen sei und Vertrauensverhältnisse „skrupellos ausgenutzt“ hätte. Als besonders „böse und perfid“ bezeichnete er den begangenen Betrug gegenüber seiner Sekretärin. Eine frühere Geliebte hätte „der Sonnenkönig von Bern eingelullt um sie nachher wie eine Weihnachtsgans auszunehmen“. Zudem hätte Zölch eine grosse kriminelle Energie an den Tag gelegt, um seine Situation zu vertuschen und mit immer neuen Versprechungen über kurz bevorstehende Rückzahlungen die Darlehensgeber von Betreibungen und Anzeigen gegen ihn abzuhalten. Zur Illustration las der Gerichtspräsident immer wieder aus dem Protokoll eines Geschädigten vor, der Zölch vertraut hatte, ihm aus der Patsche helfen wollte und sich über Jahre mit unzähligen Mails, sms und Telefonaten immer wieder auf eine spätere Rückzahlung der gewährten Gelder vertrösten liess. Die Sonntagszeitung hat darüber berichtet.
Das Gericht legte dar, dass Zölchs finanzielle Situation schon im Jahr 2005 desolat gewesen war, er während 9 Jahren durchschnittlich rund 300‘000.– „in den Sand gesetzt hätte“ und seine Firma schon lange zu 100% fremdfinanziert war. Weiterwirtschaften können hätte der über seinen Verhältnissen lebende „Louis XIV von Bern“ nur Dank einer Erbschaft von einer halben Million nach dem Tod seines Vaters und einer Schenkung seiner Mutter über mehr als 300‘000.– Franken; später hielt sich Zölch mit Darlehen im sechsstelligen Bereich über Wasser. Entsprechend hätte der Angeklagte nie davon ausgehen können, alle diese Darlehen je wieder zurückzahlen zu können. Zölchs Geschichte, wonach er mehr als 1 Million aus einem Geschäft im Zusammenhang mit 9/11 erwarten würde, die er den Darlehensgebern aufzutischen pflegte, bezeichnete Oberrichter Schmid als pietätlos und erlogen. „Zölch hat gewusst, was er machte“ meinte er an die Adresse von Zölchs Anwalt Gärtl, der im Verfahren suggeriert hatte, dass sich Zölchs Schuldfähigkeit eventuell mit einem psychiatrischen Gutachten herabsetzen lassen würde.
Das Obergericht bejahte im Unterschied zum Regionalgericht Arglist und damit Betrug in allen Fällen. Die akribische Vorarbeit von Staatsanwalt Kerner, der den Fall Zölch über fünf Jahre bearbeitet und zur Anklage gebracht hatte sowie die gut begründete Forderung nach einer strengeren Strafe von Generalstaatsanwältin Müller, die den Fall nun vor Obergericht vertrat, schlug sich praktisch 1:1 im Urteil nieder.
Während das Regionalgericht die Strafe noch um 25% wegen angeblicher Vorverurteilung Zölchs durch die Medien reduziert hatte, gewährte ihm das Obergericht diesen Abzug nicht mehr: Zölch hätte sich immer sehr medienwirksam inszeniert, und wer die Medien so gesucht hätte, dürfe sich auch nicht wundern, wenn die Medien ihn fänden, zudem sei in den Artikeln nichts Wahrheitswidriges geschrieben worden, würdigte Gerichtspräsident Schmid die Arbeit der Medien.
Zölchs Verhalten während des Strafverfahrens bezeichnete das Obergericht als „obstruktiv“, er hätte vor allem „warme Luft produziert“. Wer Verantwortung für sein Handeln übernehmen wolle, wie es Zölch immer wieder beteuert hätte, müsse sich nicht hinter Arztzeugnissen verstecken. Zölchs Verhalten zeuge von Unbelehrbarkeit, es brauche daher eine Freiheitsstrafe, eine bedingte Strafe bringe nichts.
Das nun gesprochene Urteil ist eine Genugtuung für die unzähligen Gläubiger und Geprellten, die angesichts der Freisprüche, eingestellten, verjährten oder von der Staatsanwaltschaft Oberland verschleppten Verfahren berechtigterweise eine Sonderbehandlung des Betrügers Zölch moniert hatten.
Die IGZG hofft nun auf eine rasche Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung, damit die von Zölch zu erwartende Berufung ans Bundesgericht sich nicht unnötig in die Länge zieht.
Aktualisierung vom 25. Februar 2022
Franz Zölch hat mit zwei weiteren Eingaben betreffend seinem Gesundheitszustand noch am Vorabend der Verhandlung und via seinen Anwalt zu Beginn der Verhandlung erneut versucht, das Berufungsverfahren vor Obergericht zu verschieben. Das Gericht hat diese Anträge allesamt als zuwenig gut begründet abgelehnt, es hat jedoch Franz Zölch die Möglichkeit gegeben, im Lauf des Tages und wenn gewünscht in Begleitung eines Arztes an der Verhandlung doch noch teilzunehmen. Doch der Beschuldigte tauchte nicht auf und die Verhandlung wurde ohne ihn durchgeführt.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat auf ein Strafmass von 56 Monaten Freiheitsstrafe plädiert, das Urteil wird am 2. März bekannt gegeben.
Aktualisierung vom 23. Februar 2022
Franz Zölch hat via seinen Anwalt Martin Gärtl erneut versucht, mit einem Arztzeugnis – untermauert von insgesamt 12 Beilagen –, die am Freitag beginnende Berufungsverhandlung vor dem Obergericht abzublasen. Oberrichter Schmid hat sich bei dem das Arztzeugnis ausstellenden Arzt erkundigt, ob denn Franz Zölch nicht für die ungefähr benötigten 1.5 Stunden verhandlungsfähig sei. Der Arzt hat Zölch darauf Verhandlungsfähigkeit attestiert und das Obergericht hat entschieden, dass die Verhandlung vor dem Obergericht wie geplant am Freitag stattfinden wird.
Ob das Verfahren am 25. Februar tatsächlich und mit oder ohne Franz Zölch stattfinden wird oder dieser einen weiteren Winkelzug versucht, wird sich zeigen.
Aktualisierung vom 18. Februar 2022
Die Zeitschrift BEOBACHTER berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über den Fall Zölch, Sie finden den Artikel hier.
Aktualisierung vom 30. Oktober 2021
Das Berufungsverfahren im Fall Zölch vor dem Berner Obergericht findet - eventuell - am 25. Februar 2022 statt. Denn Zölch wird vermutlich erneut versuchen, die Berner Justiz mit Arztzeugnissen an der Nase herumzuführen und den Termin zu schieben. Gemäss einem Artikel in der Bernerzeitung vom 18.10.2021 ist noch unklar, ob das Obergericht Zölch auch in Abwesenheit verurteilen wird.
Aktualisierung vom 7. Juni 2021
Ende Mai ist die mit 11. März datierte Urteilsbegründung des Strafgerichts Bern-Mittelland eingetroffen. Das Gericht spricht bei Zölch von einer „beachtlichen kriminellen Energie“, bei der Schadenszufügung von „direktem Vorsatz“ und bezeichnet die Beweggründe seiner Straftaten mit „finanzieller und damit rein egoistischer Natur“. Zölch setze sich über alle behördlichen Anordnungen hinweg und schädige damit seine Gläubiger, hält das Gericht weiter fest.
Die drei rekurrierenden Parteien gegen diesen erstinstanzlichen Entscheid (Staatsanwaltschaft, ein Privatkläger, Franz Zölch) müssen ihren begründeten Rekurs innert 20 Tagen ab Zustellung der Urteilsbegründung einreichen, danach kann das Berner Obergericht den Termin für die zweitinstanzliche Verhandlung bekannt geben.
IGZG, 7.6.2021
Aktualisierung vom 16. März 2021
Franz Zölch ist heute, 16. März 2021 vom Strafgericht Bern-Mittelland wegen gewerbsmässigen Betrugs und der Verfügung über gepfändetes Vermögen zu 30 Monaten Gefängnis, davon 18 Monate bedingt verurteilt worden. Das Verdikt liegt wesentlich unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Verdikt von 56 Monaten, zudem war das Gericht der Meinung, dass drei Gläubiger zu leichtsinnig gehandelt hätten. Dass die Opfermitverantwortung in diesen Fällen zur völligen Straffreiheit des Täters führt, ist ein Freipass für all jene, die sich motiviert sehen, Raubzüge nach demselben Muster vorzunehmen. Es wäre an der Zeit, dass diesbezüglich das Gesetz verschärft wird, wie dies Ständerat Daniel Jositsch schon vor Jahren gefordert hat.
Die in der IGZG zusammengeschlossenen Opfer nehmen dieses Urteil jedoch im Grossen und Ganzen mit Genugtuung zur Kenntnis und deuten es als klares Zeichen, dass in der causa Franz A. Zölch der Wind nun definitiv gedreht hat. Die IGZG hofft, dass nun auch die Frage noch geklärt werden kann, wohin eigentlich die Millionen, die Zölch teils legal, teils illegal erwirtschaftet hat, geflossen sind.
IGZG, 16.3.2021
Aktualisierung vom 5. März 2021
Die Hauptverhandlung gegen Franz A. Zölch findet in 10 Tagen, am 15. und 16. März 2021 vor der Strafabteilung des Regionalgerichts Bern statt. Beginn 8:15 Uhr im Assisensaal des Amtshauses an der Hodlerstr. 7 in Bern. Die Urteilseröffnung ist für den 16. März um ca. 16 Uhr vorgesehen.
Wenn Sie als Besucher dabei sein möchten, beachten Sie bitte die Besucherordnung, die Sie hier finden: file:///C:/Users/schuetz/Downloads/2021 02 02 Verhandlungsordnung V09.pdf (Link muss kopiert werden). Die Plätze dürften knapp werden, melden Sie sich also frühzeitig an.
Zölch selber wurde vom Erscheinen dispensiert, es ist also eher unwahrscheinlich, dass er auftauchen wird.
IGZG, 5.3.2021
Aktualisierung vom 23. Dezember 2020
Die Hauptverhandlung gegen Franz A. Zölch findet nun definitiv - mit oder ohne Franz A. Zölch - am 15. und 16. März 2021 vor der Strafabteilung des Regionalgerichts Bern statt. Beginn 8:15 Uhr im Assisensaal des Amtshauses an der Hodlerstr. 7 in Bern. Die Urteilseröffnung ist für den 16. März um ca. 16 Uhr vorgesehen.
IGZG, 23.12.2020
Aktualisierung vom 5. Dezember 2020
Und einmal mehr lässt sich Franz Zölch mit einem Arztzeugnis von seinen Verpflichtungen dispensieren: Das Regionalgericht hat aufgrund eines Arztzeugnisses den Gerichtstermin von nächster Woche fallengelassen.
Zölch hat in der Vergangenheit mehrfach Arztzeugnisse vorgewiesen, um für ihn unbequeme Termine platzen zu lassen. So hat er für den Weber-Verlag aus Thun gleich mehrere Buchvernissagen moderiert, dies während Zeiträumen, in denen er sich von seinem Berner Hausarzt eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit attestieren liess. Im Jahr 2018 entging er mit einem unbegründeten Arztzeugnis einer Einvernahme auf der Staatsanwaltschaft, und im März dieses Jahres verhalf ihm ebenfalls ein Arztzeugnis, dass der Prozess um mehr als 9(!) Monate verschoben wurde.
IGZG, 5.12.2020
Aktualisierung vom 30. November 2020
Vom 14. bis 16. Dezember sollte am Regionalgericht Bern der Strafprozess gegen Franz A. Zölch stattfinden. Ob der Anklagte, der seit Jahren beteuert, seinen Verpflichtungen nachkommen zu wollen, nicht einen weiteren Termin vor den Behörden platzen lässt, wird sich zeigen.
IGZG, 30.11.2020
Aktualisierung vom 11. Februar 2020
Vom 9. Bis 11. März 2020 findet am Regionalgericht Bern der Strafprozess gegen Franz A. Zölch statt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet im Wesentlichen auf gewerbsmässigen Betrug und Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte. Die Verhandlungen sind öffentlich, sie starten am Montag, 9. März um 8:15 Uhr im Gerichtssaal 220 im Amtshaus an der Hodlerstrasse 7. Die Urteilseröffnung erfolgt voraussichtlich am Mittwoch, 11. März ca. 16 Uhr.
IGZG, 11.2.2020
Aktualisierung Juni 2019
Nach mehr als 4 Jahren Untersuchung hat die Staatsanwaltschaft Bern mit Schreiben vom 12. Juni 2019 Franz A. Zölch beim Regionalgericht Bern-Mittelland angeklagt. Die Anklage lautet auf gewerbsmässigen Betrug, ev. versuchten Betrug (insgesamt 8 Fälle) sowie Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte (4 Fälle).
Die Anklage beim Regionalgericht Bern bedeutet für die IGZG ein Durchbruch, weil es der Staatsanwaltschaft Bern gelungen ist, die Systemhaftigkeit von Zölchs Betrügereien aufzuzeigen.
Franz A. Zölch arbeitet weiterhin beim Werd- und Weberverlag in Gwatt, an dessen Anlässen er regelmässig auch öffentlich auftritt, letztmals am 13. Juni an einer Buchvernissage im Schützenmuseum in Bern. Vom Werd- und Weberverlag hat er in den vergangenen Jahren mehrere Hunderttausend Franken Lohn bezogen, lässt seine Gläubiger jedoch regelmässig leer ausgehen und bezahlt auch seine AHV-Beiträge nicht korrekt.
Zölch wohnt gemäss dem Erkenntnisstand der IGZG vom Juni 2019 nicht dort, wo er schriftenpolizeilich angemeldet ist (bei seiner Schwester in Bern), sondern in den Geschäftsräumlichkeiten des Werd- und Weberverlags in Gwatt bei Thun, dies dürfte bau- und schriftenpolizeilich illegal sein.
IGZG, 18.06.2019
Aktualisierung Oktober 2017
Die Einwohnerdienste der Stadt Bern unter der Leitung von Gemeinderat Reto Nause sind seit mehr als anderthalb Jahren und trotz detaillierter Angaben der IGZG nicht in der Lage, den Aufenthaltsstatus von Franz A. Zölch ausfindig zu machen. Gemäss dem amtlichen Status ist Herr Zölch in einem Postfach in Bern „niedergelassen“, müsste also auch dort übernachten …
Die IGZG hat beim Obergericht Bern eine Aufsichtsbeschwerde bezüglich der Arbeit des Betreibungsamtes Bern-Mittelland eingereicht, dies aufgrund diverser vermuteter Dienstpflichtverletzungen.
Die IGZG hat die AHV des Kantons Bern aufgefordert, den Status als Selbständigerwerbender von Franz Zölch zu überprüfen. Dies, damit das Betreibungsamt in Zukunft die gepfändeten Löhne direkt beim Arbeitgeber (Weber Verlag Thun) beziehen kann.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bern Mittelland aufgrund der 2015 eingereichten Anzeigen aus den Reihen der IGZG wegen Betrugs sind noch nicht abgeschlossen worden.
IGZG, 5.10.2017
Aktualisierung März 2017
Franz Zölch hat Ende 2016 einen neuen Strafbefehl kassiert, weil er Pensionskassengelder ehemaliger Mitarbeiter abgezweigt hat, zwei weitere Strafverfahren wurden jedoch mit Nichtanhandnahmeverfügungen erledigt.
2016 hat das Betreibungsamt Bern Mittelland eine weitere Strafanzeige gegen Zölch eingereicht, weil er seine gepfändeten Einkünfte nicht ablieferte. (Zölch arbeitet seit mehreren Jahren u.a. beim Weber-Verlag in Thun und bezieht allein von dort rund 100’000.– jährlich).
Das Jahr 2016 stand im Zeichen intensiver Einvernahmen Zölchs sowie Zeugenbefragungen durch die Staatsanwaltschaft Bern Mittelland, dies aufgrund dreier eingereichter Anzeigen aus den Reihen der IGZG wegen Betrugs. Die Untersuchungen werden 2017 fortgesetzt.
IGZG, 27.3.2017
Aktualisierung Juni 2016
Nach der im Herbst 2015 erfolgten, rechtskräftigen Verurteilung von Franz A. Zölch als Betrüger haben mindestens drei weitere von Zölch geschädigte Personen Strafanzeige erhoben. In der ersten Hälfte des laufenden Jahres erfolgten bereits mehrfach Einvernahmen und Zeugenbefragungen, im Sommer werden die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Bern Mittelland weiter geführt. Die IGZG erachtet die juristische Aufarbeitung des Falls Zölch als wichtig und begrüsst die bisherige Arbeit der Staatsanwaltschaft Bern Mittelland ausdrücklich.
Gleichzeitig nimmt die IGZG mit zunehmendem Erstaunen zur Kenntnis, dass die vom Betreibungsamt Bern Mittelland gegen Zölch schon 2013 resp. 2015 bei der Staatsanwaltschaft Bern Oberland deponierten Strafanzeigen offenbar nach wie vor unbehandelt geblieben sind.
Seit Jahren liefert Zölch den Behörden weder die gepfändeten Lohnanteile noch eine nachvollziehbare Buchhaltung ab. Gleichzeitig bezieht er monatlich mehrere Tausend Franken Lohn vom Weber Verlag in Thun und ist regelmässig an Anlässen in gehobener Gesellschaft anzutreffen.
Hängig ist überdies eine Aufsichtsbeschwerde eines Gläubigervertreters gegen das Betreibungsamt Bern Mittelland, das diesem eine umfassende Akteneinsicht verweigert hat.
IGZG, 10.6.2016
Aktualisierung Ende September 2015
Franz A. Zölch ist seit dem 22. September 2015 ein gerichtlich verurteilter Betrüger (Weitere Infos finden Sie im Pressearchiv). Dieses juristische Ergebnis ist sicher eine Genugtuung für alle, die von Herrn Zölch finanziell geschädigt worden sind. Herr Zölch hat das Vertrauen, ganz besonders von engsten Freunden, aber auch von Geschäftspartnern und Klienten auf eine perfide Art missbraucht.
Dieses Urteil gegen den Juristen Franz A. Zölch bedeutet aber auch ein wichtiger Wendepunkt in der Haltung der Berner Justiz in der Affäre Zölch. Die IGZG ist über das nun endlich erfolgte Eingreifen der Berner Justiz erleichtert.
Wenn Zölchs Anwalt Roger Lerf nun via Medien verlauten lässt, „Zölch sei am Boden“ und gesundheitlich stark angeschlagen, stehen dem die neusten verfügbaren Informationen des Betreibungsamtes Bern Mittelland gegenüber, wonach Zölch monatlich CHF 10’000.– Einkommen generiert, unter anderem mit der Arbeit für den Weber Verlag in Gwatt.
IGZG, 22.9.2015
Aktualisierung Februar 2015
Artikel in der Berner Zeitung vom 18. Februar 2015: Ist Franz A. Zölch ein Betrüger?
Artikel im Thuner Tagblatt vom 13. Dezember 2014 über das Verfahren eines IGZG-Mitglieds gegen Zölch vor Gericht: Die Hotelière hofft weiter. Wie diesem Bericht zu entnehmen ist, hat die Staatsanwaltschaft Bern-Oberland einen Strafbefehl gegen Franz A. Zölch wegen Betrugs ausgestellt, der jedoch noch nicht rechtskräftig ist, da er von Zölch angefochten wurde.
Das Betreibungsamt Bern-Mittelland hat der IGZG in Aussicht gestellt, im Rahmen der aktuellen Pfändungsgruppe Herrn Zölch mit den von der IGZG am 13.2.2014 gestellten Fragen zu konfrontieren.